§ 1 Mit der Annahme des Aufnahmeantrags kommt ein Mitgliedschaftsvertrag zwischen dem Antragsteller und der FINE CLUB Trade & Event GMBH, nachfolgend auch „FINE CLUB“ genannt, zustande.
§ 2 Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an diversen Clubevents im Rahmen der Clubordnung. Darüber hinaus auch zum Erwerb von besonderen Weinen bei den Partner-Gastronomen (Clubhouses) des Clubs sowie im privaten Online-Shop des Clubs selbst.
Im Falle einer Firmenmitgliedschaft steht das Nutzungsrecht nur den im Rahmenvertrag benannten Personen zu. Bei Firmenmitgliedschaften ist eine Umbenennung der vom Unternehmen benannten berechtigten Personen gegen eine Umbuchungsgebühr von 100 EUR je Fall zulässig, wenn der FINE CLUB zustimmt. Der FINE CLUB stimmt Umbenennungen in der Regel zu, wenn im Hinblick auf die angestrebte Clubatmosphäre keine Bedenken gegen die benannte Person bestehen und alle Außenstände aus der Mitgliedschaft ausgeglichen sind.
§ 3 Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung der Aufnahmegebühr. Weiter ist nach Ablauf des ersten Jahres (12 Monate in Folge) der Mitgliedschaft ein monatlicher Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr, des jährlichen Mitgliedsbeitrages sowie der monatlichen Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden Beitragssätzen. Der FINE CLUB kann den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder ändern, um eine Änderung des allgemeinen Preisniveaus, des Leistungsspektrums des FINE CLUBs oder der Ausrichtung und des Qualitätsniveaus der angebotenen Leistungen abzubilden. Eine entsprechende Änderung wird zum neuen Kalenderjahr wirksam und ist dem Mitglied drei Monate vor dem Ende des Kalenderjahres unter Angabe sachlicher Gründe mitzuteilen. Für die Wirksamkeit der Änderung reicht die fristgerechte Veröffentlichung per E-Mail und auf der Internetseite des Clubs aus. Die Aufnahmegebühr, sowie die Monatsbeiträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet.
§ 4 Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Clubordnung, die jeder Beitrittsinteressent vor seinem Beitritt erhält und die auf der Internetseite des Clubs veröffentlicht ist. Diese Clubordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den FINE CLUB aus sachlichem Grund geändert werden um etwa eine Anpassung des Anforderungsprofils oder der Verhaltensleitlinien an die Ausrichtung des Clubs, dessen Qualitätsniveau oder dessen Qualität vorzunehmen. Für die Wirksamkeit der Änderung reicht die Veröffentlichung per E-Mail und auf der Internetseite des Clubs aus. Eine entsprechende Änderung wird zum Beginn des auf den Monat der Veröffentlichung folgenden Monats wirksam und ist dem Mitglied unter Angabe sachlicher Gründe mitzuteilen.
§ 5 Der Mitgliedschaftsvertrag kann durch das Club-Mitglied nach Ablauf des ersten Mitgliedsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für Kündigungen durch den Club gelten die Regeln der Clubordnung. Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Die Aufnahmegebühr, sowie die monatlichen Raten werden bei Kündigungen nicht erstattet.
§ 6 Bei Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Member Card, welche zum Nachweis der Mitgliedschaft bei Veranstaltungen und im Clubhouse dient. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Member Card zu sorgen. Das Mitglied verpflichtet sich, die ausgehändigte Member Card nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Member Card unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Verlust der Member Card wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 50 EUR für eine Member Card. Die Member Card verbleibt im Eigentum des Clubs und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich zurückzugeben. Die Betragspflicht im Falle einer Kündigung erlischt mit Rückgabe der Member Card.
§ 7 Der FINE CLUB haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FINE CLUBs, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 8 Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftige Ergänzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
§ 9 Es gilt deutsches Recht. Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Wiesbaden.